AliExpress und Verletzungen geistigen Eigentums

Was habt ihr verbaut, welches Zubehör habt Ihr und möchtet vielleicht darüber reden?
WillyBausG
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Re: AliExpress und Verletzungen geistigen Eigentums

Beitrag von WillyBausG » Freitag 3. April 2026, 18:48

Solange die Hebel exakt original aussehen ist es nicht Aufgabe des Motorradfahrers, deren Originalität zu beweisen. Die Polizei muss beweisen, dass sie NICHT original sind. Ob man bei sicherheitsrelevanten Teilen vom Original abweichen will ist eine andere Frage, die sich Jeder selbst stellen muss...

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dvmatze
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Re: AliExpress und Verletzungen geistigen Eigentums

Beitrag von dvmatze » Freitag 3. April 2026, 19:09

Wenn die Polizei einen Verdacht hat muss sie bei sicherheitsrelevanten Teilen nix beweisen, sie beschlagnahmt die Maschine und lässt einen Gutachter dies untersuchen.
Die Maschine ist auf jeden Fall einige Tage weg - egal wie die Sache ausgeht!


Ab 4:18 Minute

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Haitzer01
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Re: AliExpress und Verletzungen geistigen Eigentums

Beitrag von Haitzer01 » Freitag 3. April 2026, 20:11

Genau die Folge ist mir ebenfalls zu dem Thema eingefallen 👍🏻
Bemerkenswert finde ich wie eiskalt der Cop vorgeht und den Strafrahmen voll ausschöpft, d.h. Db-Killer ausgebaut mitgeführt wird als Vorsatz gewertet und dadurch die Strafe verdoppelt. Da wird kein Auge mehr zugedrückt. 😵 Und alle verdienen fleißig mit, Polizei, Abschlepper, Gutachter, Versicherungen, Zulassungsstellen, usw...
Deswegen ist es nicht verboten Teile ohne KBA oder E-Nummer zu verkaufen.

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dvmatze
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Re: AliExpress und Verletzungen geistigen Eigentums

Beitrag von dvmatze » Freitag 3. April 2026, 20:23

Die Polizei greift bei DB Killern so durch, weil sie sonst verarscht werden. Die Fahrer bauen die DB Killer bewusst aus und nehmen sie mit, weil ohne DB Killer die Fahrt vorbei wäre.
Um als Polizei nicht verarscht zu werden, werten sie das Mitführen des DB Killers als Vorsatz, was zwar die Weiterfahrt ermöglicht, aber die Strafe verdoppelt - zurecht.

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peha
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Re: AliExpress und Verletzungen geistigen Eigentums

Beitrag von peha » Freitag 3. April 2026, 20:30

Haitzer01 hat geschrieben: Freitag 3. April 2026, 20:11Db-Killer ausgebaut mitgeführt wird als Vorsatz gewertet
Es ist ja auch sehr offensichtlich vorsätzlich. Niemand entfernt ja versehentlich eine technische Vorrichtung, deren Zweck darin besteht, vermeidbaren Lärm, nunja, zu vermeiden.
und dadurch die Strafe verdoppelt. Da wird kein Auge mehr zugedrückt. 😵
Zurecht!

nobbi
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Re: AliExpress und Verletzungen geistigen Eigentums

Beitrag von nobbi » Samstag 4. April 2026, 08:56

...dennoch bleibt ja offen: wie gestaltet sich der Sachverhalt, wenn die Nachrüstteile nicht offensichtlich als solche zu erkennen sind....

die originalen haben schließlich auch kein wirkliches Erkennungsmerkmal (KBA-Stempel, Logo, etc.), denken wir nur mal an eine Rollerscheibe

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dvmatze
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Re: AliExpress und Verletzungen geistigen Eigentums

Beitrag von dvmatze » Samstag 4. April 2026, 10:24

Alles, was unentdeckt ist, bleibt solange unentdeckt, bis es entdeckt wird. Wäre es dann ein sicherheitsrelevantes Teil, bleibt man halt dann stehen.

Beispiel: Ich habe mir einen wunderschönen hinteren Innenfender mit Kettenschutz von Powerbronze für viel Geld gekauft, habe ihn aber nach reiflicher Überlegung, ohne ihn jemals montiert zu haben, mit Verlust verkauft. Stattdessen habe ich mir den Innenfender von Aliexpress gekauft. Er ist nicht so schön, wie der von Powerbronze, aber wenn der Fender bei einer Kontrolle auffällt, dann kann ich den abmontieren, ohne das der Kettenschutz ebenfalls weg wäre.
Ich fahre dann weiter - die mit Powerbronze bleiben stehen, wegen offenen Kettenantrieb!

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Re: AliExpress und Verletzungen geistigen Eigentums

Beitrag von Ausbilder » Samstag 4. April 2026, 21:17

Nein, Radabdeckungen brauchen keine ABE, denn die sind eintragungsfrei.