AliExpress und Verletzungen geistigen Eigentums
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WillyBausG
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Re: AliExpress und Verletzungen geistigen Eigentums
Solange die Hebel exakt original aussehen ist es nicht Aufgabe des Motorradfahrers, deren Originalität zu beweisen. Die Polizei muss beweisen, dass sie NICHT original sind. Ob man bei sicherheitsrelevanten Teilen vom Original abweichen will ist eine andere Frage, die sich Jeder selbst stellen muss...
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dvmatze
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Re: AliExpress und Verletzungen geistigen Eigentums
Wenn die Polizei einen Verdacht hat muss sie bei sicherheitsrelevanten Teilen nix beweisen, sie beschlagnahmt die Maschine und lässt einen Gutachter dies untersuchen.
Die Maschine ist auf jeden Fall einige Tage weg - egal wie die Sache ausgeht!
Ab 4:18 Minute
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Haitzer01
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Re: AliExpress und Verletzungen geistigen Eigentums
Genau die Folge ist mir ebenfalls zu dem Thema eingefallen 
Bemerkenswert finde ich wie eiskalt der Cop vorgeht und den Strafrahmen voll ausschöpft, d.h. Db-Killer ausgebaut mitgeführt wird als Vorsatz gewertet und dadurch die Strafe verdoppelt. Da wird kein Auge mehr zugedrückt.
Und alle verdienen fleißig mit, Polizei, Abschlepper, Gutachter, Versicherungen, Zulassungsstellen, usw...
Deswegen ist es nicht verboten Teile ohne KBA oder E-Nummer zu verkaufen.
Bemerkenswert finde ich wie eiskalt der Cop vorgeht und den Strafrahmen voll ausschöpft, d.h. Db-Killer ausgebaut mitgeführt wird als Vorsatz gewertet und dadurch die Strafe verdoppelt. Da wird kein Auge mehr zugedrückt.
Deswegen ist es nicht verboten Teile ohne KBA oder E-Nummer zu verkaufen.
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dvmatze
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Re: AliExpress und Verletzungen geistigen Eigentums
Die Polizei greift bei DB Killern so durch, weil sie sonst verarscht werden. Die Fahrer bauen die DB Killer bewusst aus und nehmen sie mit, weil ohne DB Killer die Fahrt vorbei wäre.
Um als Polizei nicht verarscht zu werden, werten sie das Mitführen des DB Killers als Vorsatz, was zwar die Weiterfahrt ermöglicht, aber die Strafe verdoppelt - zurecht.
Um als Polizei nicht verarscht zu werden, werten sie das Mitführen des DB Killers als Vorsatz, was zwar die Weiterfahrt ermöglicht, aber die Strafe verdoppelt - zurecht.
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Onlinepeha
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Re: AliExpress und Verletzungen geistigen Eigentums
Es ist ja auch sehr offensichtlich vorsätzlich. Niemand entfernt ja versehentlich eine technische Vorrichtung, deren Zweck darin besteht, vermeidbaren Lärm, nunja, zu vermeiden.
Zurecht!und dadurch die Strafe verdoppelt. Da wird kein Auge mehr zugedrückt.
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nobbi
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Re: AliExpress und Verletzungen geistigen Eigentums
...dennoch bleibt ja offen: wie gestaltet sich der Sachverhalt, wenn die Nachrüstteile nicht offensichtlich als solche zu erkennen sind....
die originalen haben schließlich auch kein wirkliches Erkennungsmerkmal (KBA-Stempel, Logo, etc.), denken wir nur mal an eine Rollerscheibe
die originalen haben schließlich auch kein wirkliches Erkennungsmerkmal (KBA-Stempel, Logo, etc.), denken wir nur mal an eine Rollerscheibe
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dvmatze
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Re: AliExpress und Verletzungen geistigen Eigentums
Alles, was unentdeckt ist, bleibt solange unentdeckt, bis es entdeckt wird. Wäre es dann ein sicherheitsrelevantes Teil, bleibt man halt dann stehen.
Beispiel: Ich habe mir einen wunderschönen hinteren Innenfender mit Kettenschutz von Powerbronze für viel Geld gekauft, habe ihn aber nach reiflicher Überlegung, ohne ihn jemals montiert zu haben, mit Verlust verkauft. Stattdessen habe ich mir den Innenfender von Aliexpress gekauft. Er ist nicht so schön, wie der von Powerbronze, aber wenn der Fender bei einer Kontrolle auffällt, dann kann ich den abmontieren, ohne das der Kettenschutz ebenfalls weg wäre.
Ich fahre dann weiter - die mit Powerbronze bleiben stehen, wegen offenen Kettenantrieb!
Beispiel: Ich habe mir einen wunderschönen hinteren Innenfender mit Kettenschutz von Powerbronze für viel Geld gekauft, habe ihn aber nach reiflicher Überlegung, ohne ihn jemals montiert zu haben, mit Verlust verkauft. Stattdessen habe ich mir den Innenfender von Aliexpress gekauft. Er ist nicht so schön, wie der von Powerbronze, aber wenn der Fender bei einer Kontrolle auffällt, dann kann ich den abmontieren, ohne das der Kettenschutz ebenfalls weg wäre.
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Ausbilder
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Re: AliExpress und Verletzungen geistigen Eigentums
Nein, Radabdeckungen brauchen keine ABE, denn die sind eintragungsfrei.