Dieser kleine unscheinbare Link ist wesentlich aussagekräftiger als alles andere.Daniel01683 hat geschrieben: ↑Freitag 6. Juni 2025, 16:48 https://custombike.de/radabdeckungen-an ... echtslage/
Dort wird gezeigt wie die Rechtslage in der BRD wirklich ist und damit kann man viel unnützem Ärger aus dem Weg gehen.
Das ist wesentlich besser beschrieben wie das YouTube Video und zeigt auch ganz klar das der Polizist in dem Video zum Teil falsch liegt.
Die Kurzversion wäre:
Alle in Deutschland produzierten Motorräder unterliegen der Verpflichtung das die Hinterradabdeckung 150 mm bla bla usw. unterliegt.
Alle Motorräder die in die EU oder aus der EU nach Deutschland importiert werden unterliegen seit 2009 keinerlei Verpflichtung bezüglich der Hinterradabdeckung, weil die Motorräder EU konform eingeführt wurden und das EU Recht über dem BRD Recht steht!
Bedeutet:
Der Beamte hält da eine BMW an die er in dem Video aufs Korn nehmen kann weil in der BRD gefertigt.
Wäre es ein Motorrad das nicht aus Deutschland kommt könnte er gar nichts machen.
ABE oder nicht spielt hier gar keine Rolle weil es laut EU Gesetz aus dem Jahr 2009 kein Sicherheitsrelevantes Bauteil ist, fertig und Tschüss.
Das ist ein sehr schöner Beitrag.
Vielen Dank für die eindeutige Erklärung.