Reifenfreigabe Voge 300 Rally
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Re: Reifenfreigabe Voge 300 Rally
Im Dokumentenbereich des Forums (Anmeldung erforderlich) sind für die Reifenumrüstung die Begutachtungsgrundlagen als PDF abgelegt.
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- Steinbeisser
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Re: Reifenfreigabe Voge 300 Rally
Moin zusammen,
möglicherweise lassen sich legal und ohne Änderung metrische Reifengrößen auf der Rally fahren.
Bevor ich das näher erläutere, sage ich gleich im Vorfeld, dass es im Zweifel sehr schwierig werden könnte der Rennleitung das im realen Leben plausibel zu machen.
Grundlage ist die aktuelle Bestimmung vom BMDV https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Arti ... der.html#1
Dort ist unter 1b festgelegt:
Gemäß WDK Leitlinie zu Reifengrößen, die der Bridgestone Freigabe beigefügt ist, wären das für vorn auf jeden Fall 90/90-21 und hinten 130/90-18 bzw. 140/80-18
Bei nächster Gelegenheit interviewe ich dazu einen Bekannten, der Kfz Sachverständiger ist.
Selbst wenn meine o.g. Annahme stimmt und die Verwendung der Reifengrößen so mittlerweile lt. Gesetzgeber zulässig ist, könnte die Diskussion mit der Rennleitung trotzdem sehr zäh ausfallen.
Gruß
Der Steinbeisser
möglicherweise lassen sich legal und ohne Änderung metrische Reifengrößen auf der Rally fahren.
Bevor ich das näher erläutere, sage ich gleich im Vorfeld, dass es im Zweifel sehr schwierig werden könnte der Rennleitung das im realen Leben plausibel zu machen.
Grundlage ist die aktuelle Bestimmung vom BMDV https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Arti ... der.html#1
Dort ist unter 1b festgelegt:
Nach meinem Verständnis, bedeutet das grundsätzlich, dass ich Reifengrößen fahren darf, die denen im COC entsprechen.Abweichende Reifengröße innerhalb der freigegebenen Reifengrößen
Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen der gleichen Reifenbauart,
der nicht schmaler als der schmalste im COC bzw. in der ZB Teil I genannte zulässige Reifen ist und
der nicht breiter als der breiteste im COC bzw. in der ZB Teil I genannte zulässige Reifen ist und
dessen Abrollumfang gemäß Herstellerangabe (z. B. Reifenkatalog) nicht geringer als der Abrollumfang des im COC bzw. in der ZB Teil I genannten zulässigen Reifen mit dem geringsten Abrollumfang und nicht größer als der Abrollumfang des im COC bzw. in der ZB Teil I genannten zulässigen Reifen mit dem größten Abrollumfang ist und
dessen übrige Reifenparameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie gleich oder höherwertig sind.
Beurteilung:
Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.
Gemäß WDK Leitlinie zu Reifengrößen, die der Bridgestone Freigabe beigefügt ist, wären das für vorn auf jeden Fall 90/90-21 und hinten 130/90-18 bzw. 140/80-18
Bei nächster Gelegenheit interviewe ich dazu einen Bekannten, der Kfz Sachverständiger ist.
Selbst wenn meine o.g. Annahme stimmt und die Verwendung der Reifengrößen so mittlerweile lt. Gesetzgeber zulässig ist, könnte die Diskussion mit der Rennleitung trotzdem sehr zäh ausfallen.
Gruß
Der Steinbeisser
Re: Reifenfreigabe Voge 300 Rally
Habe heute die Conti Trail Attack 3 per Einzelabnahme eintragen lassen.
Grösse: 90/90 -21 TT und 140/80 -18 TT.
Grösse: 90/90 -21 TT und 140/80 -18 TT.
- HansRally
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Re: Reifenfreigabe Voge 300 Rally
Moin Skyton,
ist dann aber nur die Abnahme ohne die Änderung der Papiere beim Straßenverkehrsamt, richtig ?
Mein bisheriger Stand:
Der BMDV, der die Leitlinie verfasst hat, die ich unten zitiert habe, hat auch einen sogenannten Bürgerservice.
Da habe ich mir gedacht - warum den Prüfer fragen, wenn sich das doch mit der Hauptinstanz direkt klären lässt ?
Angeblich ist der Bürgerservice dazu da, auf Rückfragen zu bestehenden Bestimmungen zu antworten, sofern Du Dein Anliegen höflich und klar verständlich formulierst ...
... so weit die Theorie ...
Klar verständlich weiß ich nicht aber höflich habe ich hinbekommen - isch schwör
Seit zwei Wochen, keine Eingangsbestätigung, keine Antwort oder Rückfrage - gar nix ...
Da hatte ich mir mehr von erhofft.
Das Amt meldet sich halt nur, wenn die was von Dir wollen
Darum schlage ich die nächsten Tagen den ursprünglich geplanten Weg ein und frage den KfZ Sachverständigen meines geringsten Misstrauens ...
Gruß
Der Steinbeisser
ist dann aber nur die Abnahme ohne die Änderung der Papiere beim Straßenverkehrsamt, richtig ?
Mein bisheriger Stand:
Der BMDV, der die Leitlinie verfasst hat, die ich unten zitiert habe, hat auch einen sogenannten Bürgerservice.
Da habe ich mir gedacht - warum den Prüfer fragen, wenn sich das doch mit der Hauptinstanz direkt klären lässt ?
Angeblich ist der Bürgerservice dazu da, auf Rückfragen zu bestehenden Bestimmungen zu antworten, sofern Du Dein Anliegen höflich und klar verständlich formulierst ...
... so weit die Theorie ...
Klar verständlich weiß ich nicht aber höflich habe ich hinbekommen - isch schwör

Seit zwei Wochen, keine Eingangsbestätigung, keine Antwort oder Rückfrage - gar nix ...
Da hatte ich mir mehr von erhofft.
Das Amt meldet sich halt nur, wenn die was von Dir wollen

Darum schlage ich die nächsten Tagen den ursprünglich geplanten Weg ein und frage den KfZ Sachverständigen meines geringsten Misstrauens ...

Gruß
Der Steinbeisser
Re: Reifenfreigabe Voge 300 Rally
Der Prüfer muss die Einzelabnahme dokumentieren und selbst verantworten.
Die Kfz-Zulassungsstelle korrigiert lediglich den Fahrzeugschein.
Selbst eine ABE kann die Zulassungsstelle nicht ohne Prüfung vom Tüv oder sonstigen Prüforganisionen
eintragen.
Die Kfz-Zulassungsstelle korrigiert lediglich den Fahrzeugschein.
Selbst eine ABE kann die Zulassungsstelle nicht ohne Prüfung vom Tüv oder sonstigen Prüforganisionen
eintragen.
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Re: Reifenfreigabe Voge 300 Rally
@Skyton....hast du explizit den Conti eintragen lassen oder nur die Reifengrösse. Wenn nur der Conti eingetragen ist, wäre das ja wieder eine Einschränkung
Re: Reifenfreigabe Voge 300 Rally
Diese Einschränkung hast du immer, da der Prüfer
nur dass freigeben kann, was er zum prüfen hat.
Einen Vorteil habe ich. Es wurde nur der Conti Trail Attack eingetragen. Also kein 2 oder 3.
Falls der 4er kommen sollte, als TT, kann ich den ohne Nachprüfung fahren. (Kleiner Spielraum des Prüfers)
nur dass freigeben kann, was er zum prüfen hat.
Einen Vorteil habe ich. Es wurde nur der Conti Trail Attack eingetragen. Also kein 2 oder 3.
Falls der 4er kommen sollte, als TT, kann ich den ohne Nachprüfung fahren. (Kleiner Spielraum des Prüfers)