Kaufentscheidung…

Sämtliche VOGE Roller
Benutzeravatar
Daniel01683
Beiträge: 850
Registriert: Sonntag 20. November 2022, 21:14
Ort: Nossen
Motorräder: Voge 500DS
Voge DS 900X
Has thanked: 227 times
Been thanked: 257 times

Re: Kaufentscheidung…

Beitrag von Daniel01683 » Samstag 4. Januar 2025, 10:50

Du musst erst mal ein Händler finden in Spanien, der dir das Fahrzeug ohne Mehrwertsteuer verkauft da diese in dem Land entrichtet werden muss wo du sie zulässt.

Das andere hat schon mein Vorredner schon gesagt , sparen tust jedenfalls nicht.


Entrichtung von Mehrwertsteuer bei der Einfuhr
Wenn Sie ein neues Fahrzeug dauerhaft in Ihr EU-Land einführen, das

Sie in einem anderen EU-Land erworben haben,
um es in Ihr eigenes EU-Land mitzunehmen,
zahlen Sie in Ihrem eigenen EU-Land auf den Wert des Fahrzeugs Mehrwertsteuer zum dort geltenden Satz.
ALLERDINGS
sollten Sie beim Kauf des Fahrzeugs keine Mehrwertsteuer entrichtet haben (falls doch, muss Ihnen diese erstattet werden).

Auf welchen Betrag wird Mehrwertsteuer fällig?
Die Mehrwertsteuer wird auf den Gesamtpreis erhoben, den Sie für das Fahrzeug, etwaige Sonderausstattungen und damit verbundene Kosten wie Lieferkosten gezahlt haben.

Und wenn ich die Mehrwertsteuer beim Kauf des Fahrzeugs bereits entrichtet habe?
Wenn Sie dem Händler oder Verkäufer gegenüber deutlich gemacht haben, dass Sie die Absicht haben, das Fahrzeug in Ihr eigenes Land mitzunehmen und dort dauerhaft zu nutzen und auch alle andere Bedingungen erfüllen, sollten Sie normalerweise keine Mehrwertsteuer gezahlt haben, da der Verkauf von der Steuer befreit ist.

Manche Händler berechnen Ihnen jedoch zunächst Mehrwertsteuer, die sie Ihnen zurückerstatten, wenn ihnen der Beweis über die Ausfuhr und Neuzulassung des Fahrzeugs vorliegt.

Sollten Sie dennoch ungerechtfertigterweise Mehrwertsteuer gezahlt haben, wenden Sie sich an Ihren Händler oder die Steuerbehörden Ihres Landes.

Dessen ungeachtet müssen Sie in Ihrem EU-Land Mehrwertsteuer zu dem dort geltenden Satz zahlen.

Wie kann ich bei den Steuerbehörden Meldung machen, und wann muss ich die Mehrwertsteuer entrichten?
Ihr Land legt die Regeln für Erklärung und Erhebung der Mehrwertsteuer auf Neufahrzeuge aus anderen EU-Ländern fest. Wenden Sie sich an die Steuerbehörden Ihres Landes.
Grüße Daniel

Benutzeravatar
Bluecat
Beiträge: 114
Registriert: Sonntag 3. November 2024, 19:56
Ort: Bei Hamburg
Has thanked: 19 times
Been thanked: 10 times

Re: Kaufentscheidung…

Beitrag von Bluecat » Samstag 4. Januar 2025, 11:33

Vielen Dank für die Erklärungen die mir einen ordentlichen Einblick in die gesamte Situation verschafft haben. Ich denke, finanziell hat man da kaum einen Vorteil. Ganz zu schweigen von dem hin und her und den behördlichen Anstrengungen die man zu treffen hat.
Grüße aus dem Norden 8-)

Antworten