Reklamation/Garantie Voge DSX 900
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OnlineDocAlzheimer
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Re: Reklamation/Garantie Voge DSX 900
Wie sagte mein Freund aus Florida dazu " you get what you pay for" . Gilt vieleicht nicht für jeden, aber bei mir passt es

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dvmatze
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Re: Reklamation/Garantie Voge DSX 900
In Deutschland wäre das anders gelaufen. Man schließt den Kaufvertrag mit dem Händler ab. Der Händler ist dein Vertragspartner und muss Mängel nach § 434, 439 BGB beseitigen, innerhalb der 2-jährigen Gewährleistungszeit. In deinem Fall wäre die Lage im deutschen Verkaufsraum klar: Wenn Mängel, die funktions- oder sicherheitsrelevant sind, innerhalb dem ersten Jahr nach dem Kauf auftreten, dann muss dir entweder der Händler nachweisen, dass der Mangel bei normaler Nutzung und Einsatz so nicht passiert wäre oder er muss die Mangelbeseitigung durchführen. Nach dreimaliger erfolgloser Mangelbeseitigung, kann eine Wandlung des Kaufvertrages gefordert werden. Eine Weiterreichung der Gewährleistung an den Importeur bzw. Hersteller ist aus Vertragssicht nicht vorgesehen. Der Händler ist der Vertragspartner - nicht der Importeur bzw. Hersteller. Jedoch mit den, von dir dargestellten optischen Mängel, erkenne ich derzeit keine Funktionseinschränkung und keine Sicherheitsrelevanz und somit noch keinen Reklamationsgrund.DocAlzheimer hat geschrieben: ↑Donnerstag 15. Oktober 2026, 18:25 Hola aus Spanien,
…
Ein befreundeter Anwalt hat mich heute auf die Garantiebestimmungen hingewiesen, in denen steht, das Korrosionsschäden an Metall, Beschichtungen z.B. Chrom oder Eloxierungen und Lack durch
Umwelteinflüsse oder Beschädigungen NICHT von der Garantie gedeckt sind, sprich ich habe keine Ansprüche gegenüber Voge. Jetzt wird ein Schuh daraus. …
Unabhängig davon kann der Händler natürlich den Mangel beim Impoteur/Hersteller geltend machen, hat aber nix mit dem Kaufvertrag zwischen Kunden und Händler zu tun.
Jedoch wird dir das alles in Spanien nichts nützen, da dort die spanischen Gesetzte gelten.