Wenn ich mir den Text und die Gerichtsurteile durchlese, dann waren immer nur die Aufzeichnungen zulässig, die Situations-bedingt bewusst aufgenommen wurden, d.h. Kamera in einer potentiellen Gefahrensituation manuell gestartet wurde. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (12. September 2014) beschreibt als einziges den (beim SR4 vorliegenden) Fall einer permanenten Aufzeichnung. Die Aufnahmen waren unzulässig. Deshalb bin ich nach wie vor der Meinung, dass die Verwendung der SR4-Dashcam problematisch sein kann. Die Rechtslage ist seit Jahren schwebend - mal so, mal so.Daniel01683 hat geschrieben: ↑Sonntag 17. Mai 2026, 11:17 Das gilt für Deutschland, und da sind sie nicht verboten.
https://www.bussgeldkatalog.org/dashcam/
Das o.g. Argument, der Roller sein vom KBA so zugelassen, stimmt natürlich nicht. Bei der Zulassung war natürlich keine Speicherkarte drin. Darum warnt die Bedienungsanleitung ja so ausdrücklich - Voge will nicht mitschuldig sein, falls die unklare Rechtslage zur ungünstigen Seite pendelt.