Qualität und Reklamationen

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Daniel01683
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Re: Qualität und Reklamationen

Beitrag von Daniel01683 » Donnerstag 16. April 2026, 16:34

Gilt auch für Motoräder was nebelscheinwerfer betrieft.

Andreas71
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Re: Qualität und Reklamationen

Beitrag von Andreas71 » Samstag 18. April 2026, 12:16

Martin hat geschrieben: Donnerstag 16. April 2026, 16:06
Da hätte ich mal ne Nachfrage bez. Nebelscheinwerfer. Ist es legal, die immer an zu haben oder gilt dasselbe wie bei PKW? Da ist es ja nur bei mieser Sicht (ich glaube unter 50 m) erlaubt. Andererseits: beim blinken scheint es ja auch erlaubt zu sein, dass mind. einer mitgeht... ?
Das mit unter 50m gilt für Nebelschlußleuchten.

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DSXPit2024
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Re: Qualität und Reklamationen

Beitrag von DSXPit2024 » Samstag 18. April 2026, 13:40

Kurvenlicht und Nebelscheinwerfer dürfen kombiniert werden, wenn beide Systeme jeweils eigenständig genehmigt sind, korrekt nach ECE-R53 angebracht wurden und unabhängig voneinander geschaltet werden können. Das erlaubt in der Praxis zwei Kurvenlichter links und rechts sowie zwei Nebelscheinwerfer, sofern die jeweils zulässige Anzahl je Funktion eingehalten ist und keine unzulässige Dauerkombination entsteht.

Kurvenlichter nach ECE-R149 (Funktion T oder DC) schalten sich automatisch situationsabhängig zu, beispielsweise über Geschwindigkeit, Schräglage oder Lenkwinkel. Nebelscheinwerfer nach ECE-R19 dürfen dagegen nur manuell zugeschaltet und ausschließlich bei Nebel, Schnee oder starkem Regen betrieben werden. Beide Systeme verbessern die Sicht und Sichtbarkeit, ersetzen aber keine Abblend- oder Fernlichtfunktion im rechtlichen Sinn.